Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MK-Contrain | Marcel Klemet Personalentwicklung & Training

1. Geltungsbereich, Anmeldung und Buchung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Inhouse-Seminare, IT-Schulungen, Coachings und sonstigen Dienstleistungen zwischen MK-Contrain (Inhaber: Marcel Klemet, nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Verkehr gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Anmeldungen und Buchungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail oder Post) erfolgen. Gehen für denselben Durchführungstermin mehrere Buchungsanfragen ein, entscheidet das Datum und die Uhrzeit des Auftragseingangs („First-Come-First-Served“-Prinzip). Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an.

2. Stornierung und Verschiebung durch den Auftraggeber

Stornierungen und Änderungen bedürfen der Textform und erlangen erst nach Bestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit. Maßgeblich für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Mitteilung beim Auftragnehmer.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen (bezogen auf den ersten Tag der Leistungserbringung / Projektbeginn):
- Bis zu 6 Wochen vor Termin: kostenfrei möglich.
- Zwischen 6 und 4 Wochen vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars werden fällig.
- Weniger als 4 Wochen vor Termin oder bei Nichterscheinen: Das vereinbarte Honorar wird in voller Höhe (100 %) fällig.

Bereits bestellte Seminarunterlagen, spezifische Lizenzen und Prüfungskosten können grundsätzlich nicht erstattet oder storniert werden und sind unabhängig vom Durchführungszeitpunkt in voller Höhe zu zahlen. Eventuelle Gutschriften oder Terminverschiebungen erfolgen rein auf Kulanz, ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für einen späteren Leistungsabruf; eine Rücküberweisung ist ausgeschlossen.

3. Gebühren und Vergütung

Die Gebühren und Honorare werden vor Auftragserteilung in Textform festgehalten und vereinbart. Reisekosten, Spesen und eventuelle Übernachtungskosten der Trainer und Consultants werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, separat nach Aufwand abgerechnet. Gebühren für vom Auftraggeber beauftragte Drittanbieter oder eigene Vorbereitungen sind in voller Höhe vom Auftraggeber selbst zu tragen.

4. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechnungsstellung direkt nach Auftragsbestätigung als Vorkasse/Vorschussleistung vorzunehmen. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter Verweis auf § 288 BGB. Der Auftraggeber gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Bei Verzug im B2B-Verkehr werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro fällig. Weitergehende Mahn- und Inkassokosten sowie Rechtsverfolgungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Verantwortung für Inhalte und Leistungstypus

Die Auswahl des konkreten Trainings, der Softwareumgebung sowie der Schulungsinhalte liegt allein im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Trainings werden nach dem aktuellen Stand der Methodik und Didaktik vorbereitet und durchgeführt. Da es sich bei den geschlossenen Verträgen rechtlich um Dienstverträge gemäß §§ 611 ff. BGB handelt (sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde), schuldet der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen oder persönlichen Lernerfolg. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse im Unternehmen wird keine Haftung übernommen.

6. Urheberrecht, Copyright und Markenschutz

Alle ausgegebenen Seminarunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Softwarekomponenten und sonstigen Schulungsmedien sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für die persönliche Nutzung der Schulungsteilnehmer im Rahmen des Vertrages bestimmt. Jede Vervielfältigung, digitale Speicherung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb der vertraglich