Microsofts "New Planner": Effizienz und Flexibilität im Aufgabenmanagement

17. April 2025

Der "New Planner" von Microsoft hat in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit erregt. Als umfassende Lösung für Aufgaben- und Projektmanagement verspricht er eine nahtlose Integration von Werkzeugen wie To Do, Planner und Project for the Web. Zudem wird das Ganze durch die Microsoft KI Copilot verbessert, die eine intelligente Unterstützung bietet.

Ein zentrales Element ist, dass der "New Planner" direkt in Microsoft Teams verfügbar ist und als eigenständige App geplant ist. Dies vereinfacht die Nutzung, da alle Aufgaben und Pläne an einem Ort gebündelt sind. Besonders die intuitive Oberfläche, die Aufgaben in "Mein Tag", "Meine Aufgaben" und "Meine Pläne" aufteilt, sorgt für Übersichtlichkeit.

Ein bemerkenswerter Aspekt sind die verschiedenen Aufgabenbereiche. "Meine Aufgaben" umfasst alle zugewiesenen Aufgaben, private Aufgaben sowie markierte E-Mails. In "Gekennzeichnete E-Mails" kann man Aufgaben mit Fristen, Notizen und Checklisten versehen, wobei die ursprüngliche E-Mail als Anlage hängt. Diese Integration verspricht Effizienz und Zeitersparnis im Management von Aufgaben.

Ein weiteres Highlight ist die Möglichkeit, neue Pläne leicht zu erstellen. Ein Klick auf "+ Neuer Plan" eröffnet Optionen für Basic Pläne oder Formatvorlagen. Beachten Sie jedoch, dass einige Vorlagen nur mit der Premium-Lizenz zugänglich sind. Die Entscheidung, einen Plan einer Microsoft 365 Gruppe zuzuordnen, bleibt Ihnen überlassen, was Flexibilität ermöglicht.

Die visuelle Darstellung von Plänen wurde ebenfalls optimiert. Der Planner wirkt heller und strukturierter. Allerdings gibt es auch einige Schwächen, wie den fehlenden WYSIWYG-Editor für Notizen. Dennoch bieten Funktionen wie Kanban-Boards und Diagramme wertvolle Projektübersichten, wenn auch in limitierter Form.

Es gibt neue Filteroptionen, die unter anderem bestimmen, ob bereits erledigte Aufgaben angezeigt werden. Diese Funktion wird bei jedem Planwechsel zurückgesetzt, was manche Benutzer als störend empfinden könnten. Wichtig ist, dass viele der beworbenen Funktionen, inklusive leistungsstarker Projektmanagementtools, nur in der Premium-Version zur Verfügung stehen.

Die Premium-Funktionen bieten spannende Erweiterungen: Abhängigkeiten zwischen Aufgaben, Gantt-Diagramme und benutzerdefinierte Aufgabenfelder können entscheidend für das Projektmanagement sein. Diese Features sind jedoch kostenpflichtig, und so stellt sich die Frage, ob der Mehrwert für Ihr Unternehmen den Preis rechtfertigt.

Insgesamt ist der "New Planner" eine vielversprechende Lösung für die Verwaltung von Aufgaben und Projekten. Doch seine limitierte Funktionalität ohne die Premium-Erweiterungen und die Abonnementkosten müssen in der Planungsphase berücksichtigt werden. Kunden, die bereits Projektlizenzen besitzen, können diese ohne zusätzliche Kosten nutzen, während andere die Premium-Version für einen Monat testen können.

Letztendlich bleibt abzuwarten, wie Unternehmen die neuen Möglichkeiten nutzen und ob der "New Planner" den gewünschten Mehrwert bietet.

von Marcel Klemet 26. Juni 2025
Die Zukunft ist da – und sie bringt neue Pflichten mit sich: Ab Februar 2025 gilt die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Ein zentrales Element dieser Verordnung ist die Schulungspflicht im Bereich KI. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, müssen künftig sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die nötige Kompetenz im Umgang mit diesen Technologien verfügen. Was bedeutet das konkret? KI-Kompetenz wird Gesetz Egal ob automatisierte Bewerbungsverfahren, smarte Produktionsprozesse oder Chatbots im Kundenservice – Künstliche Intelligenz ist längst im betrieblichen Alltag angekommen. Doch je intensiver die Nutzung, desto größer die Verantwortung: Laut KI-VO müssen Arbeitgeber gewährleisten, dass Mitarbeitende geschult sind und die Risiken beim Einsatz von KI einschätzen können. Wer ist betroffen? Die Schulungspflicht gilt branchen- und größenunabhängig – entscheidend ist allein, ob Mitarbeitende im Arbeitsalltag mit KI-Systemen in Berührung kommen. Die Verordnung unterscheidet dabei zwei Rollen: Anbieter, die eigene KI-Systeme entwickeln und vertreiben. Betreiber, die externe KI-Systeme für ihre Zwecke nutzen. Beide Gruppen sind zur Förderung der KI-Kompetenz verpflichtet. Was Unternehmen jetzt tun sollten Da es keine einheitlichen Vorgaben zur Schulungsgestaltung gibt, ist Eigeninitiative gefragt. Empfehlenswert ist zunächst eine Bedarfsanalyse: Welche KI-Anwendungen kommen im Unternehmen zum Einsatz? Welche Risiken bestehen? Wer arbeitet konkret mit KI? Darauf aufbauend können Unternehmen individuelle Schulungskonzepte entwickeln – von Grundlagentrainings bis hin zu internen Richtlinien für den verantwortungsvollen KI-Einsatz. Dokumentation und Aufsicht Zwar fordert die Verordnung keine verpflichtende Dokumentation der Schulungsmaßnahmen, doch aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit ist sie ratsam. Die Bundesnetzagentur wird als Aufsichtsbehörde fungieren, konkrete Leitlinien folgen bis August 2025. Wer jetzt proaktiv handelt, minimiert nicht nur Haftungsrisiken, sondern stärkt auch die digitale Kompetenz im eigenen Unternehmen. Sprechen SIe uns gerne an.
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